{"id":"https://merseburg.gremien.info/oparl/paper/9042511100094","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Umsetzung des Vorhabens Neubau einer Schwimmhalle f\u00fcr Merseburg","reference":"093/BV/25","date":"2025-11-25","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://merseburg.gremien.info/oparl/file/9042511100094","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"093/BV/25","fileName":"9042511100094","mimeType":"application/pdf","size":102739,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"  Beschlussvorlage DS-Nr. 093/BV/25   Amt/Sachgebiet:  Status:   Stadtentwicklungsamt  \u00f6ffentlich     Verantwortlicher:  erstellt am:   Drie\u00dfen, Felix  25.11.2025      Betreff   Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Umsetzung des Vorhabens Neubau einer Schwimmhalle f\u00fcr Merseburg     Beratungsfolge  Gremium: Sitzungstag:  Finanzausschuss 11.12.2025  Hauptausschuss 11.12.2025  Stadtrat 18.12.2025    Beschlussempfehlung  \fDer Stadtrat beschlie\u00dft: Die grunds\u00e4tzliche Umsetzung des Neubaus einer Schwimmhalle f\u00fcr die Stadt Merseburg. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren f\u00fcr die Beantragung von F\u00f6rdermitteln aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportst\u00e4tten f\u00fcr den Ersatzneubau einer Schwimmhalle. Die Pr\u00fcfung und Beantragung weiterer in Betracht kommender F\u00f6rderprogramme f\u00fcr den Ersatzneubau. Die Einsetzung eines Beirats Neubau Schwimmhalle, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Stadtratsvorsitzenden, bzw. benannten Vertretern. Die Durchf\u00fchrung einer Geberkonferenz zur Absicherung einer interkommunalen Mitfinanzierung sp\u00e4testens im 2. Quartal 2026. Die Bereitstellung von 7,25 Mio. Euro aus dem Sonderverm\u00f6gen der Stadt Merseburg als st\u00e4dtische Eigenmittel zur Teilfinanzierung des Projekts.  \f\fM\u00fcller-Bahr   Oberb\u00fcrgermeister   \f\f \fSachverhaltsdarstellung und Begr\u00fcndung    Die bestehende Schwimmhalle der Stadt Merseburg  ein Typ-B-Bau aus dem DDR-Volksschwimmhallenprogramm der fr\u00fchen 1970er Jahre  ist weit mehr als ein Ort des Schwimmens. Sie ist eine tragende S\u00e4ule der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge  nicht nur f\u00fcr die Stadt Merseburg, sondern f\u00fcr den gesamten s\u00fcdlichen Saalekreis. Als eine von nur zwei Schwimmhallen im Landkreis \u00fcbernimmt sie eine \u00fcber\u00f6rtliche Versorgungsfunktion f\u00fcr Schulklassen, Vereine sowie Rettungs- und Sicherheitsdienste aus zahlreichen Kommunen der Region. Schwimmen zu lernen ist ein elementares Bildungsziel und ein Beitrag zur Unfallpr\u00e4vention.   Die Schwimmhalle dient dar\u00fcber hinaus der Ausbildung von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, THW und DLRG, dem Vereins- und Breitensport sowie dem \u00f6ffentlichen Schwimmen. Sie erf\u00fcllt damit auch sportliche, soziale und gesundheitsf\u00f6rdernde Aufgaben. Der bestehende Bau ist jedoch in einem stark sanierungsbed\u00fcrftigen Zustand. Ein Gutachten bescheinigt erhebliche technische und bauliche M\u00e4ngel sowie eine wirtschaftlich nicht tragbare Sanierungsperspektive. Aus vergleichbaren F\u00e4llen in Leuna und Wei\u00dfenfels ist bekannt, dass Sanierungsvorhaben an Hallen dieser Bauart entweder abgebrochen oder nur mit erheblichen Kostensteigerungen in einen Neubau \u00fcberf\u00fchrt werden konnten. Der Stadtrat hat daher 2023 einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Ersatzneubaus gefasst (DS-Nr. 042/BV/23). Als Standort wurde das Gel\u00e4nde Drei Schw\u00e4ne in unmittelbarer N\u00e4he zum Hauptbahnhof festgelegt  verkehrlich g\u00fcnstig, barrierearm und regional gut erreichbar.  Die Stadt Merseburg bereitet zurzeit mit Unterst\u00fctzung ihrer 100%igen Tochtergesellschaft MWS GmbH die Umsetzung des Projekts vor. Eine Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Das Investitionsvolumen wird auf rund 30 Mio. Euro gesch\u00e4tzt. Zur Finanzierung sind Eigenmittel der Stadt vorgesehen, weitere Mittel sollen eingeworben werden.  Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportst\u00e4tten f\u00f6rdert \u00fcberj\u00e4hrige investive Projekte der Kommunen f\u00fcr Sportst\u00e4tten mit besonderer regionaler oder \u00fcberregionaler Bedeutung. Unterst\u00fctzt werden Vorhaben, die einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, sozialer Integration, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten. F\u00f6rderf\u00e4hig sind kommunale Sportst\u00e4tten, deren bauliche Hauptnutzung dem Sport dient und die \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind. Dabei wird grunds\u00e4tzlich die bauliche Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen gef\u00f6rdert. Ersatzneubauten sind dann zul\u00e4ssig, wenn sie nachweislich wirtschaftlicher sind als eine Sanierung  was im Fall der Merseburger Schwimmhalle zutrifft.  Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent (maximal 8 Mio. Euro) der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Das Verfahren ist zweistufig: Nach Einreichung der Projektskizze im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens (1. Phase) erfolgt die Auswahl f\u00f6rderw\u00fcrdiger Vorhaben durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Nur bei erfolgreicher Auswahl ist eine Antragstellung in der zweiten Phase m\u00f6glich. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bewilligung ist das Bundesinstitut f\u00fcr Bau-, Stadt- und Raumforschung.  Zur Teilnahme an der ersten Phase muss die Stadt eine Projektskizze einreichen, die zwingend mit einem Beschluss des Stadtrats hinterlegt ist. Mit dem vorliegenden Beschluss soll dieses Einverst\u00e4ndnis erteilt werden. Gleichzeitig signalisiert die Stadt Merseburg gegen\u00fcber Bund und Land ihre Entschlossenheit zur Umsetzung des Projekts. Ziel ist es, das Projekt als bedeutende Infrastrukturma\u00dfnahme in der Region zu verankern.  Zur politischen Steuerung und Begleitung wird ein Beirat Neubau Schwimmhalle eingerichtet, in der alle Fraktionen des Stadtrates vertreten sind. Dar\u00fcber hinaus wird die Stadt eine Geberkonferenz mit allen relevanten staatlichen und interkommunalen Partnern sp\u00e4testens im zweiten Quartal 2026 organisieren. Ziel ist es, die \u00fcber\u00f6rtliche Bedeutung der Schwimmhalle zu unterstreichen und gemeinsam mit Landkreis, Land und Bund eine tragf\u00e4hige Finanzierungsstruktur zu erarbeiten. Die interkommunale Kooperation soll durch eine Letter-of-Intent-Vereinbarung gest\u00e4rkt werden.  Mit dem Neubau der Schwimmhalle verfolgt die Stadt Merseburg das Ziel, eine moderne, leistungsf\u00e4hige und sozial gerechte Schwimminfrastruktur f\u00fcr die Region zu schaffen  als Beitrag zu Bildung, Sicherheit, Teilhabe und Lebensqualit\u00e4t.   unmittelbare Auswirkungen der Entscheidung   Haushalt  Weiteres:  F\u00fcr den Neubau Schwimmhalle stellt der Stadtrat 7,25 Mio. Euro aus dem Sonderverm\u00f6gen zur Verf\u00fcgung.   Einwohner  Mit dem Grundsatzbeschluss zum Neubau der Schwimmhalle wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Bildung, Gesundheit und Teilhabe f\u00fcr alle Einwohnerinnen und Einwohner geleistet. Insbesondere Kinder, Jugendliche, Familien sowie \u00e4ltere und einkommensschw\u00e4chere Menschen profitieren von einer wohnortnahen und barrierefreien Schwimmm\u00f6glichkeit. Die neue Halle schafft ein modernes, sicheres Angebot f\u00fcr Schulunterricht, Vereins- und Breitensport sowie das \u00f6ffentliche Schwimmen in Merseburg und der gesamten Region.   Umwelt  Durch den geplanten Neubau kann eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung erreicht werden. Die veraltete Technik der bestehenden Halle verursacht hohe Wasser- und W\u00e4rmeverluste sowie unn\u00f6tige Emissionen. Der Neubau bietet die Chance, eine klimafreundliche, moderne Anlage nach heutigen Umweltstandards zu errichten  u.a. mit effizienter W\u00e4rmer\u00fcckgewinnung, optimierter Wasseraufbereitung und ggf. regenerativer Energieversorgung. Dadurch wird ein nachhaltiger Beitrag zum kommunalen Klimaschutz geleistet.   Anlagen  \f   \f \r\n","accessUrl":"https://merseburg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=9042511100094&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://merseburg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=9042511100094&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://merseburg.gremien.info/oparl/file/vla%7C9042511100094%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20251215151825-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-12-15","sha1Checksum":"d08a8df3f0c268c7861f1dae31e91b9fc4f6d316","size":41917,"accessUrl":"https://merseburg.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=9042511100094%7C20251215151825-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://merseburg.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=9042511100094%7C20251215151825-0.pdf%7C","text":"Beiblatt II 093-BV-25 Grundsatzbeschluss Schwimmhalle","masterFile":"https://merseburg.gremien.info/oparl/file/9042511100094","created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00"}],"originatorPerson":["https://merseburg.gremien.info/oparl/person/313"],"consultation":[{"id":"https://merseburg.gremien.info/oparl/consultation/9809","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://merseburg.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2025-SR-149%7C9042511100094%7C1","meeting":"https://merseburg.gremien.info/oparl/meeting/2025-SR-149","organization":["https://merseburg.gremien.info/oparl/organization/SR"],"authoritative":false}],"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://merseburg.gremien.info/oparl/organization/FA","https://merseburg.gremien.info/oparl/organization/HA","https://merseburg.gremien.info/oparl/organization/SR"]}